Zusammenfassung des DRG-Beitrags. Wir verweisen hier auf den Originaltext von Dr. Andreas Bollkämper (Hamburg): http://www.drg.de/de-DE/2687/gadoliniumhaltige-kontrastmittel-in-der-magnetresonanztomographie
Die Magnetresonanztomographie (MRT) ist heute eine unverzichtbare Methode in der medizinischen Diagnostik. Dabei kommen auch Kontrastmittel zum Einsatz, die für viele Fragestellungen unverzichtbar sind. Z. Zt. sind 9 solcher Kontrastmittel für die Kernspintomographie in Deutschland zugelassen.
Diese für die MRT zugelassenen Kontrastmittel sind in ihrer chemischen und physikalischen Struktur etwas unterschiedlich, teils linear (kettenartig) oder ringförmig aufgebaut. Zusätzlich sind sie in ihren elektrischen Eigenschaften und ihrer Löslichkeit unterschieden. Die Ausscheidung der Kontrastmittel erfolgt vorwiegend über die Nieren.
Anwendungseinschränkungen
Insgesamt sind die Kernspinkontrastmittel von sehr guter Verträglichkeit und selbst allergische Reaktionen als häufigste Nebenwirkung werden nur sehr selten beobachtet. Die wichtigste Anwendungsbeschränkung bezieht sich auf Patienten mit einer eingeschränkten Nierenfunktion, da in diesen Fällen die Ausscheidung des Kontrastmittels verzögert ist. Bei wiederholter Anwendung einiger MR-Kontrastmittel kann es zu Gadoliniumablagerungen in Geweben kommen, die in sehr seltenen Fällen eine sogenannte „Nephrogene Systemische Fibrose“ (NSF) auslösen können. Dazu wurden die MR-Kontrastmittel von der europäischen Arzneimittelbehörde in Gruppen mit hohem, mittlerem und niedrigem NSF-Risiko eingestuft. Für die Anwendung der linear (kettenartig) aufgebauten Kontrastmittel wurde eine Kontraindikation entsprechend einer Mindestnierenleistung (glomeruläre Filtrationsrate >30ml/min.) eingeführt. Für die anderen Kontrastmittel gilt, dass die Standarddosis nicht überschritten werden soll.
Mehrmalige Anwendung
Die MR-Kontrastmittel sind in der Regel so konstruiert, dass sie nach intravenöser Verabreichung im Blut zirkulieren, in den intestitiellen Raum (Raum zwischen den Zellen) diffundieren und über die Nieren ausgeschieden werden. Leberspezifische Kontrastmittel werden teilweise über das Gallensystem ausgeschieden. Der Ausscheidungsprozess über die Niere kann bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion verlangsamt und bei wiederholter Anwendung eines MR-Kontrastmittels auch unvollständig erfolgen, sodass Ablagerungen möglich sind.
Cerebrale Ablagerungen
Vor zwei Jahren wurde erstmals über Signalveränderungen in zwei Hirnregionen im Zusammenhang mit Kernspinkontrastmittelgabe berichtet. Gefunden wurden diese Veränderungen bei Patienten, die mehrfach (über 4 Mal) solche Kontrastmittel erhalten hatten. Betroffen waren eine Kleinhirnregion (Nucleus dentatus) und ein Stammhirnareal (Globus pallidus). Daraufhin hat die amerikanische Arzneimittelbehörde eine Sicherheitsschrift herausgegeben und darauf hingewiesen, dass einige Gadoliniumkontrastmittel bei mehrmaligen d. h. mehr als 4-maligen Anwendungen auch in bestimmten Hirnarealen anreichern können.
In den bisherigen weltweiten Forschungen dazu sind zwar entsprechende Signalveränderungen beschrieben worden, ein zugehöriges Krankheitsbild oder irgendwelche Symptome gehen damit bisher nicht einher. Deswegen wurde auch von der amerikanischen Arzneimittelbehörde keine Änderung der Packungsbeilage für die Kernspinkontrastmittel vorgenommen. Z. Zt. laufen weltweit von zahlreichen Forschergruppen weitere Untersuchungen zu diesem Thema.
Die Deutsche Röntgengesellschaft hat eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die die weiteren Entwicklungen in diesem Prozess genau beobachtet und den jeweils aktuellen Stand für Patienten und Ärzte zusammenfasst.
Immer eine Einzelfallentscheidung
Handlungsleitend für alle Radiologen in Deutschland ist das gemeinsame Ziel, ein Höchstmaß an diagnostischer Qualität mit der größtmöglichen Sicherheit für die Patienten zu verbinden. Bei MRT-Untersuchungen verbessern Kontrastmittel die Aussagekraft im erheblichen, nicht selten in entscheidendem Maße. Einige Untersuchungen sind ohne Kontrastmittel gar nicht möglich (MRT der weiblichen Brust z. B.). In jedem Einzelfall gilt daher, das Risiko ohne Kernspin Kontrastmittelgabe, einen wichtigen unter Umständen auch lebensbedrohlichen Befund zu übersehen gegenüber den durch Kontrastmittel-Einsatz möglichen Nebenwirkungen, abzuwägen.
Dabei befolgen Radiologen folgende Grundsätze:
- der Einsatz eines Kontrastmittels erfolgt immer nach genauer Überlegung, ob sich dadurch potentiell zusätzliche Informationen gewinnen lassen
- es wird grundsätzlich die geringstmögliche Menge eines Kontrastmittels verabreicht
- die Entscheidung über den Einsatz von Kontrastmittel sollte immer auf der Grundlage der Kenntnis der bei einem Patienten individuell bestehenden Risikofaktoren wie z. B. Nierenerkrankungen, Zuckerkrankheit oder Allergien erfolgen
Anwendungsrichtlinie und Empfehlungen
Die Radiologie in Deutschland orientiert sich an den nationalen und internationalen Standards, Richtlinien und Empfehlungen, der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA), der europäischen Gesellschaft für urogenitale Radiologie (ESUR) und dem Amerikanischen College of Radiology (ACR) sowie der amerikanischen Arzneimittelbehörde (FDA). Hervorzuheben dabei sind die EMA sowie die ESUR, welche sich schon lange mit dem Thema Kontrastmittel beschäftigen und sehr umfangreiche Richtlinien zum Umgang mit Kontrastmittel herausgegeben haben. Hierzu zählen auch Empfehlungen zum Einsatz von gadoliniumhaltigen Kontrastmitteln bei Schwangeren und Neugeborenen oder dialysepflichtigen Patienten. So sollten z. B. nach diesen Empfehlungen die lineären Kontrastmittel nicht bei Neugeborenen oder bei Schwangeren angewendet werden. Im Falle einer notwendigen Hämodialyse empfiehlt die ESUR den Zeitpunkt der Kontrastmittelgabe mit der Dialyse abzustimmen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie beim Berufsverband Deutscher Radiologen e.V. unter: http://www.radiologenverband.de/inhalte/2016-02-28/3/bdr-patienteninformation-zu-gadolinium-kontrastmitteln-fuer-die-magnetresonanztomographie